27.09.2024
Beschlussfassung über die Mandatsverteilung für die Bundeskonferenz
beschlossen im September 2024 durch die Delegierten der Bundesausschuss-Sitzung in Mannheim
Die Beschlussfassung über die Mandatsverteilung auf der Bundeskonferenz obliegt
dem Bundesausschuss nach Vorschlag der Bundeskontrollkommission. Sofern zwischen
der Beitragsmarkenabrechnung und der Bundeskonferenz kein Bundesausschuss
zusammentritt, obliegt die Beschlussfassung dem Bundesvorstand. Die
Bundeskontrollkommission prüft die Beitragsmarkenabrechnung vor der jeweiligen
Beschlussfassung.