27.09.2024
Terminvorverlegung der Frist für die Abrechnung der Beitragsmarken 2024
beschlossen im September 2024 durch die Delegierten der Bundesausschuss-Sitzung in Mannheim
Die Frist für die Abrechnung der Beitragsmarken 2024 muss bis zum 31.01.2025
erfolgen.