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15.06.2006

Reiseversicherung im Gepäck?

Unbedingt vor den Sommermaßnahmen den Versicherungs-Schutz checken!

Vor der Sommerzeit möchte unser Beratersekretär euch darauf hinweisen, dass für die Falken Gliederungen und damit für Organisatoren/innen, Gruppenleiter/innen und Teilnehmer/innen eine Reise immer mit besonderen Risiken verbunden ist. Um eventuelle finanzielle Risiken abzudecken, ist es sinnvoll entsprechende Reiseversicherungen abzuschließen. Manche sind sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die unten aufgeführten Hinweise bieten eine kurze Übersicht über verschiedene Reiseversicherungen.

Versicherungen für den Veranstalter

A. Haftpflicht- und Insolvenzversicherung

A.1. Die Insolvenzversicherung (Pflicht nach § 651 k BGB) ) ist eine Versicherung gegenüber den Teilnehmer/innen zur Erstattung des Reisepreises und die Übernahme der Rückreise, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters und zwar bereits dann, sobald die Teilnehmer eine Anzahlung leisten. Der/Die Teilnehmer/in muss sich in solchen Fällen an Hand des Sicherungsscheines an die Versicherung melden.

A.2. Die Reise-Haftpflichtversicherung (in Verbindung mit A1) versichert den Veranstalter und die Gruppenleiter/innen im Falle von Sach- und Personenschäden, die sie entweder verursachen oder die unter ihrer Aufsicht entstehen und nachgewiesen werden können. Hier müssen die im Rahmen der Reise vom Dritten geltend gemachte Ansprüche bei der Versicherung angezeigt werden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht tritt nur dann ein, wenn die betroffene Gliederung:

  1. 1 jährlich mehr als 2 Reisen veranstaltet und
  1. 2 der gezahlte Teilnahmebeitrag pro Reise und Teilnehmer/in 75,-- € übersteigt und
  1. 3 dabei mindestens zwei Einzelleistungen erbracht werden, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind und üblicherweise auch von einem kommerziellen Reiseveranstalter geleistet werden, z.B. Unterkünfte, Verpflegung, Anmietung von Transportmitteln.

Die Haftpflicht als Reiseveranstalter ist bereits auch nur bei einer Fahrt im Jahr wichtig. Sie besteht immer aus zwei Teilen, einmal für Personen- und Sachschäden (z. Lebensmittelvergiftung im Zeltlager) und dann für Vermögensschäden, d.h. Nichterfüllung zugesagter Leistungen ("entgangene Urlaubsfreude " !)

Wichtiger Hinweis: Die Reise-Haftpflichtversicherung darf nicht mit der allgemeinen Verbandshaftpflichtversicherung verwechselt werden. Da die Verbandshaftpflichtversicherung die Reisehaftung ausschließt, ist die Reise-Haftpflichtversicherung wie Pflicht zu betrachten und wird aus der Notwendigkeit heraus von ARAG als Paket in Verbindung mit A1 angeboten!

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Versicherungen für die Reiseteilnehmer/innen

B. 1. Haftpflicht- und Unfallversicherung

Mit der Haftpflichtversicherung ist ein/e Reiseteilnehmer/in im Falle von Schäden an Sachen oder Personen versichert, für die sie oder er selber aufkommen müsste.

Die Unfallversicherung deckt die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen ab, die den Teilnehmer/innen zustoßen, z. B. Fahrrad- oder Sportunfälle.

B. 2. Die Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung versichert das persönliche Gepäck bei Verlust oder Diebstahl.

B.3. Die Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist sinnvoll, falls man während eines Aufenthalts im Ausland krank wird oder einen Unfall hat. Dann werden die Kosten für die medizinische Behandlung und für den eventuell nötigen Rücktransport erstattet.

Diese Versicherungen sind freiwillig. Es ist sinnvoll, die Eltern darauf anzusprechen und zu fragen, ob die Familie bereits diese freiwilligen Versicherungen hat. Wenn nicht, dann kann man ihnen diese empfehlen. Wenn ihr für die Teilnehmer/innen die Versicherung abschließen wollt, ist das auch möglich, aber mit zusätzlicher Arbeit verbunden.

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Anbieter und Kosten

Für den Verband vorgeschriebene Versicherungen

In der Reiseversicherungsfragen (s. Punkt A) hat der Verband mit der ARAG Versicherung einen Rahmenvertrag. Für diese können die Versicherungsscheine beim Landesverband NRW bestellt werden, mit dem der Bundesverband hier zusammenarbeitet.

Adresse: SJD-Die Falken- LV NRW, Hohenstaufenallee 1-5 in 45888 Gelsenkirchen, email: anne.esbach@falkennrw.de , Tel: 0209 - 92352-10

Voraussetzung ist, dass- man die Versicherungsscheine frühzeitig, schriftlich mit Angabe der Anzahl der Scheine (pro Person ein Schein) bestellt und - den Betrag auf das entsprechende Konto des Landesverbandes incl. der entstandenen Portokosten (nach Absprache mit dem LV) überweist. - Sobald der Rechnungsbetrag dem Konto des Landesverbandes NRW gutgeschrieben ist, erhaltet ihr die Sicherungsscheine

Die Versicherungsscheine müssen den Teilnehmer/innen der Fahrt vor Fahrtantritt übergeben werden. Sie dienen der Absicherung der Rückfahrt, im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

Die Kosten für die Haftpflicht- und Insolvenzversicherung betragen je Teilnehmer/in pro Reise: 0,50 € für die gesamte Reisedauer.

Versicherungen für TeilnehmerInnen

werden von allen Versicherungsgesellschaften angeboten und können unabhängig von Punkt A abgeschlossen werden. Da der Verband in Versicherungsfragen mit der Bernhard Assekuranz (Tel.: 08104 - 89 16-18 /28, Hr. M. Zapf) zusammen arbeitet, empfehlen wir, sich im Bedarfsfall dort zu melden.

Die ARAG bietet diese Versicherungen auch an. Hier sind die Kosten zum Vergleich:

Haftpflicht- und Unfallversicherung

bei ARAG (als Paket):0,10 € /TN und Tag bei Bernhard Assekuranz: 0,20 €/ TN und Tag

Bei Bernard-Assekuranz sind die Produkte auch einzeln zu bekommen: Haftpflicht 0,05€ und Unfallversicherung 0,15 €/TN und Tag

Reisegepäckversicherung
Bei ARAG (nur in Verbindung mit B1) 0,36 € /TN und Tag Bernhard Assekuranz (einzeln und ohne Verbindung mit B1) 0,28 €/TN und Tag

Auslandsreise-Krankenversicherung
Bei ARAG (nur in Verbindung mit B1) 0,31 € /TN und Tag Bernhard Assekuranz (einzeln und ohne Verbindung mit B1) 0,23 €/TN und Tag

Hinweis: Der Beratersekretär empfielt euch, dass ihr außer Haftpflicht- und Insolvenzversicherung, die ihr über den Landesverband abwickeln könnt, alle anderen Versicherungsleistungen mit der Bernard-Assekuranz klärt, da sie i.d.R. nicht nur kostengünstig ist, sondern sie vertritt auch die Verbandsinteressen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Außerdem sind die Versicherungsleistungen speziell zugeschnitten auf Bedürfnisse der Jugendverbandsarbeit, z.B. die Versicherungsleistungen für internationale Maßnahmen gelten auch für die Gegenbesuche hier in der BRD. Hier verlassen sich viele Gliederungen darauf, dass sich die eingeladenen Gruppen schon zu Hause versichert haben, was meistens gar nicht oder nur unzureichend der Fall ist. Es haftet bei Unfällen und Krankheit aber die einladende Organisation!

Also, Kofferinhalt genau prüfen und nachbessern, wenn nötig!

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Eine Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihrer Herkunft ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und bricht mit der UN-Kinderrechtskonvention.

Termine

05.06.2024, 19:00 bis 05.06.2024, 21:00

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Veranstaltungsreihe Rote Pädagogik – Sozialistische Erziehung im 21. Jahrhundert

07.06.2024, 18:00 bis 09.06.2024, 13:00

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Das Thesenpapier beschäftigt sich dieses Jahr mit Frauen im Sozialismus.

06.09.2024, 18:00 bis 08.09.2024, 13:00

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