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15.10.2001

Qualifizierung von GruppenleiterInnen

Beschluss zur Qualitätsentwicklung und -sicherung bei der Ausbildung von JugendgruppenleiterInnen der SJD - Die Falken

Alle Gliederungen der SJD - die Falken verpflichten sich, allen GruppenleiterInnen und ZeltlagerhelferInnen den Erwerb der bundeseinheitlichen Juleicard zu ermöglichen. Der Bundesvorstand wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Bundesbildungsstätten verpflichtende Kriterien für die Ausbildung zu entwickeln. Ein Konzept für Handreichungen wird im Verband entwickelt und entsprechende Materialien erstellt. Diese Handreichungen sollten mit einer TeamerInnenfortbildung verbunden werden.

Die beiden Bundesbildungsstätten bieten jährlich eine Grundausbildung für GruppenleiterInnen aus den Gliederungen an. Zusätzlich werden Aufbaukurse angeboten, für welche die Teilnehmenden aussagekräftige Bescheinigungen erhalten.

Alle Gliederungen stellen, wo möglich, selbst jährlich entsprechende Angebote zur Grundausbildung bereit. Über regionale Kooperationen sollte nachgedacht werden.

Gemäß der Richtlinien zur Juleicard sollte die Ausbildung mindestens zwei Wochenendseminare innerhalb eines Jahres umfassen, ergänzt durch den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses mit einem Umfang von acht Doppelstunden.

Inhaltliche Schwerpunkte sollten dabei sein:

a) Pädagogische Grundlagen:-Grundlagen sozialistischer Erziehung im Kontext anderer Erziehungsansätze -Geschichte und Struktur der Falken

b) Methodische Grundlagen:-kommunikative und Konfliktkompetenz -organisatorische Fähigkeiten und strategisches Denken und Arbeiten -reflexive Koedukation / sozialistische Mädchen- und Jungenarbeit -Gruppendynamik -Didaktik der politischen Bildung -Sexualpädagogik -Interkulturelle Pädagogik -weitere methodische Grundfertigkeiten --aus den Bereichen: Medienkompetenz, Spielepädagogik, sportliche, technische, musische oder handwerkliche Fähigkeiten

c) Rechtliche Grundlagen:- allgemeine Rechtsbelehrung für Gruppen- und FahrtenhelferInnen - Sexualstrafrecht, Jugendschutz, Drogen - Inhalte der Kinder- und Jugendgesetzgebung (KJHG etc.)


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